Gesetzliche krankenversicherung bei rente Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung der Rentner beträgt derzeit einheitlich für alle Krankenkassen 14,6 Prozent. Hiervon tragen Sie und wir. 1 Aus der gesetzlichen Rente tragen die Rentenversicherungsträger den halben Krankenversicherungsbeitrag. Er wird direkt von der Rente einbehalten und an die. 2 Freiwillig versicherte Rentner zahlen auf ihre gesetzliche Rente grundsätzlich den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der. 3 Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist keine eigene Krankenkasse. Vielmehr handelt es sich dabei um die Bezeichnung für einen Status: Wer gesetzliche. 4 Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft. Pflichtversicherte und freiwillig versicherte Mitglieder zahlen in der Regel nach der Höhe ihrer Einkommen monatlich Beiträge und erhalten im Krankheitsfall dafür alle erforderlichen Leistungen. 5 Wenn Sie Ihre Rente beantragen, werden Sie sich vielleicht fragen, ob Sie nun weiterhin krankenversichert sind und wie hoch Ihre Beiträge sein werden. Antworten auf diese und andere mögliche Fragen rund um den Kranken‑ und Pflegeversicherungsschutz als Rentner finden Sie in dieser Broschüre. 6 Wer eine gesetzliche Rente bezieht, ist grundsätzlich in einer eigenen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Doch nicht jeder Rentner wird dort automatisch Pflichtmitglied. Für die Pflichtmitgliedschaft sind bestimmte Voraussetzungen wie Vorversicherungszeiten zu erfüllen. 7 Wie alle gesetzlich Krankenversicherten zahlst Du auch als Rentner einen Zusatzbeitrag. Seine Höhe kann jede Krankenkasse selbst festlegen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt bei 1,6 Prozent. Auf Deine gesetzliche Rente musst Du aber nur die Hälfte des Zusatzbeitrags entrichten. Die andere Hälfte übernimmt seit die. 8 Für Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind (KVdR), und genauso für Rentner, die einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag beantragt haben, übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, sodass der Rentner selbst nur noch 7,3 statt 14,6 Prozent seiner Rente als Krankenkassenbeitrag abführen muss (Stand ). 9 Der Beitragszuschuss wird maximal in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt. Ob pflicht-, freiwillig oder privat krankenversichert: Bei Fragen zum Thema „Rente und Krankenversicherung“ hilft das Team der Deutschen Rentenversicherung am kostenlosen Servicetelefon unter gerne weiter. Weitere Informationen gibt es in. techniker krankenkasse rentner 10 Sie müssen die Anwartschaft für die KVdR erfüllen, also eine bestimmte Mindestzeit gesetzlich krankenversichert. 11